Antwort
der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Grünen/B90
18.12.2006
Berlin. Die Bundesregierung hat heute ihre Antwort auf die kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Omid Nouripour und der Fraktion der
Grünen/Bündnis 90 zur Werraversalzung veröffentlicht.
Tenor ist
dabei die Betonung der Kompetenzlosigkeit des Bundes. Alle Verantwortung für
die Höhe der Grenzwerte, die Neufestlegung von Werten sowie die Art und
Weise der möglichen Beteiligung anderer Bundesländer liege bei den
Behörden des Lands Hessen, so die Bundesregierung.
Interessant sind allerdings die Ausführungen zu Frage 3 bezüglich
der Änderungsmöglichkeiten durch die zuständige Behörde.
Das Beispiel Werra-Versalzung zeigt die durch den Föderalismus in Deutschland
behinderte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch die deutschen Behörden.
Obwohl die WRRL bereits seit dem Jahr 2000 gilt, gibt es bisher noch keine
Öffentlichkeitsbeteiligung auf Flussgebietsebene an der Weser. Da sind
die anderen Flussgebiete wie Elbe, Rhein, Donau und Oder schon weiter. Auch
eine Beteiligung der Anrainerländer sollte ursprünglich nicht durchgeführt
werden. Ob dies allerdings durchzuhalten ist, wird durch den zunehmenden Druck
der Öffentlichkeit immer fraglicher.
Lesen Sie hier die Antwort
der Bundesregierung auf die Anfrage (pdf, 86 kB)